Informationen und Buchung
02381/406688
Öffnungszeiten
Mo. - Sa. 08:00 - 20:00 Uhr
Startseite
Unsere Reisen
Unsere Reisen
Katalog anfordern
2-Tage-Reisen
Busrundreisen
Flugreisen
Mehrtagesfahrten
Musical- und Konzertreisen
Tagesfahrten
Reisekalender
Reisebus mieten
Info und Service
Info & Service
Unsere Frühstücks-Vielfalt
Bordverpflegung
Sektempfang an Bord
Geschenkgutscheine bestellen
Reisebus anfragen
Gruppenreise anfragen
Moderne Busflotte
Buchung Fährverbindungen
Buchung Musicalkarten
Buchung Reiseversicherung
Reisebedingungen / AGB
Downloads
Über Engel Reisen
Über uns
Geschäftspolitik
Leistungen
Ansprechpartner
Kontakt
Suche:
Reisebuchung - Istrien - All inklusive am Meer (16. Mai 2026 - 22. Mai 2026)
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Engel Reisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Engel Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Engel Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail:info@ruv.de, Tel.: 0611/5335859 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Engel Reisen verweigert werden.
Aktuelle Reisen
© Musikparade GmbH
Musikparade 2026
Europas größte Tournee der Militär- und Blasmusik
31. Januar 2026
1 Tag ab
249,00
€
© Tolo | stock.adobe.com
Mandelblüte auf Mallorca
7 Tage Flug-/Busreise
21. Februar 2026 - 27. Februar 2026
7 Tage ab
1.399,00
€
© TT-Line
Ostsee-Kreuzfahrt
Rund um den Öresund / Drei Städte - 2 Länder
06. März 2026 - 08. März 2026
3 Tage ab
399,00
€
© powell83 | stock.adobe.com
Highlights in Hamburg
AIRBUS und Miniatur-Wunderland
11. März 2026 - 12. März 2026
2 Tage ab
289,00
€
Rubriken
Tagesfahrten
2-Tage-Reisen
© Stockfoto | Michal Bednarek
3-Tage-Reisen
Musical- und Konzertreisen
Engel Reisen Hamm
Bärbel und Heinrich Engel GbR
Werner-Heisenberg-Straße 12
59077 Hamm
Datenschutzerklärung
Impressum